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BGH, 10.06.1955 - 1 StR 179/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Abgrenzung zu § 242: "Handtaschenraub" - Abwandlung
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1404
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub
Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67). - BGH, 05.12.1961 - 5 StR 516/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AG Köln, 14.08.2002 - 210 C 200/02
Hinzurechnung des Streitwerts einer Räumungsentschädigung zum Streitwert einer …
Der Streitwert der Räumungsentschädigung ist dem Streitwert der Räumungsklage hinzuzurechnen (vgl. Oestreich/Winter/Hellstab, Streitwerthandbuch, 2. Auflage 1998, Seite 4 Abfindung unter Hinweis auf OLG Neustadt NJW 1955, 1404 und OLG Schleswig Rechtspfleger 57, 6).
- BGH, 15.01.1975 - 2 StR 607/74
Strafbarkeit wegen Diebstahls oder Raubes bei Wegnahme einer Aktentasche nach …
Entscheidend ist, ob die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit und Schnelligkeit erreicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1969 - 5 StR 735/68 - und Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - ferner BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67 -). - BGH, 19.12.1967 - 1 StR 590/67
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Gewalt gegen eine Person als …
Er nimmt - entsprechend seiner schon früher geäußerten Auffassung (NJW 1955, 1404 Nr. 18 = LM StGB § 249 Nr. 14) - im Fall überraschender Wegnahme nur dann Gewalt im Sinne des § 249 StGB an, wenn der Täter einen Widerstand des Opfers in Rechnung stellt und deshalb mehr Kraft entfaltet, als zur bloßen Wegnahme nötig gewesen wäre (Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 476/66 -). - BGH, 08.02.1973 - 4 StR 636/72
Strafbarkeit wegen versuchten Raubes und wegen Diebstahls - Anforderungen an die …
Es muß nur mehr Kraft angewendet werden als zur bloßen Wegnahme (Überwindung der Schwerkraft) notwendig gewesen wäre (BGH NJW 1955, 1404). - BGH, 07.09.1972 - 4 StR 385/72
Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Zulässigkeit der Aufspaltung eines …
In diesem Raubversuch geht der in erster Linie geplante aber mißlungene Versuch, die Geldbörse überraschend wegzunehmen, auf, auch wenn er für sich nur als versuchter Diebstahl zu werten sein sollte, weil sich die Täter möglicherweise vorgestellt haben, sie könnten der Frau die Geldbörse vielleicht ohne jede Gewaltanwendung wegnehmen (vgl. BGH NJW 1955, 1404; BGHSt 18, 329). - BGH, 28.01.1969 - 1 StR 579/68
Rechtsmittel
Diese Feststellungen genügen für die Verurteilung wegen Raubes (BGH NJW 1955, 1404; BGH 1 StR 476/66vom 8. November 1965, 1 StR 590/67 vom 19. Dezember 1967). - BGH, 14.04.1967 - 5 StR 118/67
Voraussetzungen für das Vorliegen des Versuchs einer Notzucht - Voraussetzungen …
Von alldem abgesehen, wäre bei der besonderen Sachlage dieses Falles in dem Abklopfen und Durchsuchen der Manteltaschen "der sich weiterhin wehrenden Zeugin" ebenfalls "Gewalt" in Sinne des § 249 StGB zu erblicken (BGHSt 16, 341; BGH NJW 1955, 1404 18 ). - BGH, 21.10.1959 - 2 StR 412/59
Rechtsmittel
Der Tatbestand der §§ 249, 250 StGB ist erfüllt, weil der Täter durch körperliche Handlung den erwarteten Widerstand der Angegriffenen verhindert hat, ohne daß es darauf ankommt, ob er erhebliche körperliche Kraft angewendet hat (BGHSt 1, 145, 147 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 129/51]; BGH NJW 1955, 1404). - BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55
Rechtsmittel
- BGH, 17.04.1962 - 1 StR 111/62
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